Was betroffene Eltern wissen müssen
Die Informationen auf dieser Homepage beziehen sich auf das Recht auf Bestattung für ein sogenanntes "Sternenkind", also ein nicht-bestattungspflichtiges fehlgeborenes Kind. Da das Bestattungsrecht in den 16 Bundesländern teilweise voneinander abweicht, gelten unsere Informationen nur für unser Bundesland Schleswig-Holstein.
Die Friedhofsverwaltungen müssen über das geltende Recht in ihrem jeweiligen Bundesland auf dem aktuellen Informationsstand sein.