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Mini-Sarg für das fehlgeborene Kind
Ein Projekt des Vereins Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister Schleswig-Holstein e.V.
Mini-Sarg-Bild

Transport und Beisetzung

Für die Beisetzung und den Transport eines nicht bestattungspflichtigen Kindes brauchen Sie in Schleswig-Holstein keinen Bestatter! Bei einer Fehlgeburt handelt es sich im juristischen Sinne nicht um einen Leichnam. Darum haben sie die Möglichkeit, Ihr Kind selber von der Klinik abzuholen. Sie brauchen dafür allerdings einen geeigneten Sarg und die entsprechenden Formulare.

In der Klinik müssen Sie den Nachweis des Friedhofsträgers über eine vorhandene Grabstätte abgeben. Nur gegen diesen Nachweis kann die Klinik das Kind aushändigen. Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch jemanden beauftragen, Ihnen diesen Weg abzunehmen.

Um das Kind abzuholen, sollten Sie unbedingt einen Termin mit der entsprechenden Abteilung (Pathologie) vereinbaren.

Die Frage, ob Sie Ihr totes Kind vor der Beisetzung auf dem Friedhof mit nach Hause nehmen dürfen, ist nicht eindeutig zu beantworten. Wir befinden uns in einer juristischen Grauzone. Bei bestattungspflichtigen Verstorbenen besteht die Möglichkeit, den Angehörigen bis zu 36 Stunden nach Ausstellung der Todesbescheinigung nach  Hause zu holen. Das regelt dann der Bestatter. Wenn sie Ihr Kind bis zur Beisetzung nach Hause holen wollen, empfehlen wir, diesen Rahmen von 36 Stunden nicht zu überschreiten.

Beisetzungsbestätigung

Nachdem die Beisetzung stattgefunden hat, stellt Ihnen die Friedhofsverwaltung eine Bescheinigung darüber aus. Diese leiten Sie dann an die Klinik weiter. Damit sind alle Formalitäten erledigt.

Die Formulare können Sie als pdf-Datei herunterladen. Gehen Sie im Menü zum Punkt: Formulare zum Download