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Mini-Sarg für das fehlgeborene Kind
Ein Projekt des Vereins Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister Schleswig-Holstein e.V.
Mini-Sarg-Bild

Die Grabstätte

Lassen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung, wo Sie Ihr Kind beisetzen wollen. Die Situation, in der Sie sich befinden, ist paradox: eigentlich wollten Sie für Ihr Kind einen Platz in Ihrer Wohnung gestalten und für die Ankunft des Kindes vorbereiten. Jetzt suchen Sie stattdessen eine Grabstätte aus. Aber auch dieser Ort darf sorgfältig ausgewählt werden. Für viele Eltern ist das Grab der Ort, an dem sie ihrem Kind in Zukunft nahe sein können, wo sie Blumen, Kerzen und andere kleine Gaben hintragen um dem Kind ihre Liebe zu vermitteln.

Eine Liste der uns in Schleswig-Holstein bekannten besonders für frühverstorbene Kinder ausgewiesenen Grabstätten finden sie im Menü unter: Kinder-Grabstätten in Schleswig-Holstein

Für die Auswahl einer Grabstätte für Ihr Kind gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Die gemeinsame Beisetzung in einer Kindergrabstätte

Zwischen manchen Kliniken und Friedhöfen in Schleswig-Holstein gibt es eine enge Zusammenarbeit. Die Klinik veranlasst die gemeinsame Beisetzung von fehlgeborenen Kindern in einer besonderen Kinder-Grabstätte. Die Art der Beisetzungen unterscheidet sich dabei von Ort zu Ort: es gibt gemeinsame Erdbeisetzungen oder aber die Kinder werden zuvor gemeinsam eingeäschert. Die Beisetzung wird in der Regel von der Krankenhausseelsorge begleitet. Oft werden die Eltern zu den Trauerfeiern eingeladen.

Für die Eltern entstehen dabei keine Kosten. Erkundigen Sie sich, welche Möglichkeiten es in der Klinik gibt, in der sie entbunden haben.

Ein Einzelgrab in einer gemeinsamen Kindergrabstätte

In manchen dieser Kindergrabstätten können Sie Ihr Kind in einem Einzelgrab beisetzen.In diesem Fall müssen Sie möglicherweise einen Teil der Friedhofskosten selber tragen.

Oft bieten die Krankenhausseelsorger ihre Unterstützung an.

Eine Familiengrabstätte

Falls in Ihrer Familie eine Familiengrabstätte vorhanden ist, kann das Kind auf dem Grab eines Angehörigen beigesetzt werden. Sie müssen dann klären, wer in der Familie das Nutzungsrecht für diese Grabstätte hat und ob der Nutzungsberechtigte mit einer Beisetzung Ihres Kindes dort einverstanden ist. Außerdem ist es wichtig zu klären, ob die verbliebene Ruhezeit für das Familiengrab noch ausreichend ist. Die Friedhofsverwaltung kann Ihnen diese Informationen geben.

Klären Sie innerhalb der Familie auch die Frage, wer das Grab dann weiterhin pflegt.

Da die Grabstätte bereits vorhanden ist, entstehen hier in der Regel nur Kosten durch die Friedhofsgebühren für das Öffnen und Schließen des Grabes.

Ein Kinder- Reihengrab

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, für Ihr Kind ein eigenes kleines Reihengrab auszusuchen. Erkundigen Sie sich beim Friedhofsträger (Stadt oder Kichengemeinde) über Möglichkeiten und Kosten.

 

Formalia

Für den Friedhofsträger benötigen Sie die Bescheinigung über die Fehlgeburt, die Sie von der Klinik erhalten. Die Friedhofsverwaltung stellt Ihnen dann den Nachweis einer Grabstätte aus. Diesen Nachweis brauchen Sie dann wieder in der Klinik, um Ihr Kind abzuholen. Darüber lesen Sie im Punkt Transport und Beisetzung. Die Formulare können Sie als pdf - Datei herunterladen. Gehen Sie im Menü zum Punkt: Formulare zum Download